Description
(Text)
Die Studie zeigt zunächst den Entwicklungsstand der Verwertungsverbotslehre im Strafprozeßrecht, dem Bundesdisziplinarrecht, dem Strafrecht, dem Kartellrecht (unter Einbeziehung des Europäischen Kartellrechts) und dem Sozialverfahrensrecht auf. Untersucht wird, inwieweit sich strafprozessuale Erkenntnisse überhaupt auf das Verwaltungsverfahren transferieren lassen. Zu klären ist ferner, warum das Institut des Folgenbeseitigungsanspruchs - und nicht der grundrechtlich gewährleistete Unterlassungsanspruch - über die Sanktion des Verwertungsverbotes im Falle der Verletzung subjektiver Rechte entscheidet. Unter Anwendung der Struktur des Folgenbeseitigungsanspruchs werden die wesentlichen Fragen einer für das Verwaltungsverfahren zutreffenden Lösung zugeführt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verwertungsverbote im Strafprozeßrecht und besonderen Verwaltungsverfahren (Disziplinarrecht/Steuerrecht/Kartellrecht; Europäisches Kartellrecht/Sozialverfahrensrecht) - Verwertungsverbote im Verwaltungsverfahren (Dogmatische Verortung) - Einzelheiten der Verwertungsverbotslehre unter Anwendung der Struktur des Folgebeseitigungsanspruches.
(Author portrait)
Die Dissertation wurde betreut von Herrn Prof. Dr. Schmidt-Aßmann.
Der Autor arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin.



