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Description
(Text)
In jüngerer Zeit greifen viele Unternehmen auf den Markentransfer als Markierungsstrategie ihrer Produkte zurück. Unter diesem Markenkonzept wird die Markierung eines Neuproduktes unter Rückgriff auf ein bereits für andere Produkte verwendetes Kennzeichen verstanden. Der Erfolg insbesondere der bekannteren Marken soll auf diese Weise an neue Produkte weitergegeben werden. Häufig lehnt das Patentamt die Neuanmeldung mit der Begründung fehlender Unterscheidungskraft und/oder bestehenden Freihaltebedürfnisses ab. Für den Markenjuristen stellt sich die Frage, inwieweit bei der Anmeldung identischer Marken für Produkte anderer Warenklassen die Tatsache der Voreintragung an Bedeutung gewinnen kann. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß Voreintragungen die Schutzfähigkeit der neu angemeldeten Marke positiv beeinflussen können.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Berücksichtigung von Voreintragungen bei der Prüfung der Schutzfähigkeit erneut angemeldeter Marken für Produkte anderer Warenklassen - Zulässigkeit von Mehrfacheintragungen - Absolute Schutzhindernisse nach dem neuen Markengesetz - Markentransfer - Unterscheidungskraft - Freihaltebedürfnis - Bekannte Marken.
(Author portrait)
Die Dissertation wurde von Prof. Sack an der Universität Mannheim betreut.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Frankfurt/M.



