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Description
(Text)
Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit stand in den letzten Jahren häufig zur Disposition. Das Alleinvermittlungsrecht ist durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 aufgehoben worden. Diese Arbeit stellt die Unvereinbarkeit eines solchen Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht dar. Dabei versucht die Studie die europarechtliche Notwendigkeit der arbeitsmarktpolitisch motivierten Entscheidung des Gesetzgebers aufzuzeigen. Insoweit wird das bislang bestehende Alleinvermittlungsrecht im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit als auch mit dem Wettbewerbsrecht untersucht. Die Arbeit zeigt insbesondere auf, daß die Gewährleistung der Grundfreiheiten es in Zukunft EG-ausländischen Stellenvermittlern ermöglichen wird, sich auf dem entstehenden nationalen Vermittlungsmarkt zu engagieren.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung der Arbeitsvermittlung - Vereinbarkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit mit dem EG-Recht - Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in bezug auf Arbeitsvermittlung - Arbeitsvermittlungsmonopol und europäisches Wettbewerbsrecht - Das Für und Wider der gewerblichen Arbeitsvermittlung.
(Author portrait)
Diese Dissertation wurde betreut von Herrn Prof. Dr. Richardi.



