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Description
(Text)
Das Vertragsrecht bei öffentlichen Aufträgen ist in Deutschland das Zivilrecht und in Frankreich das öffentliche Recht. Am Beispiel der Handhabung von Sachmängeln bei der Auftragsdurchführung - also vor, während und nach der Abnahme - wird gezeigt, daß eine Abwicklung der öffentlichen Aufträge in Frankreich nach Zivilrecht für die auftraggebende Verwaltung vorteilhafter wäre. Gleichzeitig werden die Regeln der Sachmängel bei französischen Bauaufträgen, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Industrieverträgen dargestellt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Einordnung der öffentlichen Auftragsdurchführung in Frankreich unter Verwaltungsrecht - Darstellung der französischen Handhabung von Sachmängeln bei öffentlichen Aufträgen.
(Author portrait)
Diese Dissertation wurde betreut von Herrn Prof. Dr. Hanns Ullrich.



