Description
(Text)
Das Gleichberechtigungsgesetz führte in den 1360 ff. BGB den Familienunterhalt ein. Die Regelung weicht in ihrer Struktur vom übrigen Unterhaltsrecht ab. Die vorliegende Studie untersucht die Gründe für die abweichende Gestaltung des Familienunterhalts, um damit zur Klärung bestehender Streit- und Zweifelsfragen beizutragen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, für welchen Personenkreis im Rahmen des Familienunterhalts Leistungen zu erbringen sind.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Familienunterhalt im System des Unterhaltsrechts - Das Wesen des Familienunterhalts - Der Umfang des Familienunterhalts - Die in den Familienunterhalt einbezogenen Personen - Art und Angemessenheit des Familienunterhalts - Familienunterhalt und 1356 BGB - Familienunterhalt und 1357 BGB.
(Author portrait)
Die Autorin: Imke Börner wurde 1963 in Kiel geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Kiel und Tübingen. 1989 begann sie ein Promotionsstudium an der Universität Bonn. Seit 1991 ist sie Referendarin im Landgerichtsbezirk Lübeck; Promotion 1993.



