Description
(Text)
Bezugnahmen in Tatbeständen (z.B.: "Im übrigen wird auf die Schriftsätze verwiesen") und in Schriftsätzen (z.B.: "Zur Begründung der Berufung wird auf den bisherigen Vortrag Bezug genommen") sind in fast jedem Prozeß von Bedeutung. Unwirksame Bezugnahmen in Tatbeständen können zu Urteilsaufhebungen führen. In fristgebundenen bestimmenden Schriftsätzen können unwirksame Bezugnahmen schwere Folgen haben. Die Arbeit zeigt auf, in welchem Umfang Bezugnahmen wirksam sind und ob und wie unwirksame Bezugnahmen geheilt werden können. Ausführlich werden der erforderliche Umfang eines Tatbestandes sowie die Möglichkeiten der Tatbestandsberichtigung (
320 ZPO) erörtert. Die Arbeit schließt mit einem methodischen Teil zum "Beweglichen System" in der Praxis.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Bezugnahmen in Tatbeständen - Bezugnahmen in Schriftsätzen - Heilung unwirksamer Bezugnahmen - Hinweispflicht der Gerichte - Tatbestandsberichtigung - Verfahrensrügen - Bewegliches System.
(Author portrait)
Der Autor: Frank O. Fischer wurde 1961 in Frankfurt am Main geboren. Nach Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und München; 1986 Referendarexamen, 1989 Assessorexamen. Seit 1990 ist er Richter am Amtsgericht. Promotion 1993 an der Universität Frankfurt am Main.



