Description
(Text)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einer steuerstrafrechtlichen Norm, die bisher von Rechtsprechung und Literatur kaum beachtet wurde. Das Strafverfolgungshindernis des 371 Abs. 4 AO steht selbständig neben der Selbstanzeige und gilt für den Fall, daß Nacherklärungen gemäß 153 AO abgegeben werden. Die Abgabe der Nacherklärung durch Pflichtige führt dazu, daß Dritte, die sich sowohl hinsichtlich der Ursprungserklärung als auch wegen Unterlassen der Nacherklärung selbst bereits strafbar gemacht haben, von Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung frei werden (1. Hauptthese). Aufgrund der unterschiedlichen Negativvoraussetzungen der Fremd- im Vergleich zur Selbstanzeige können deren weiter gefaßten Ausschlußgründe durch eine manipulatorische Herbeiführung der Tatbestandsmerkmale des 371 Abs. 4 AO wirksam umgangen werden (2. Hauptthese).
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Historische Betrachtung - Auslegung der Tatbestandsmerkmale - Bestimmung des Begriffs des "Dritten" - Mögliche analoge Anwendungen der Norm - Wirksamkeit der Norm bei Manipulationen des Tatbestandes.
(Author portrait)
Der Autor: Thies Boelsen wurde 1963 in Bad Segeberg geboren. Nach einer bankkaufmännischen Ausbildung studierte er Rechtswissenschaften in Augsburg und Kiel. Die anschließende Referendarausbildung, während der diese Promotion entstand, absolvierte er am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens arbeitet der Autor seit Anfang 1994 als Rechtsanwalt in Hamburg.



