Description
(Text)
Die Arbeit zeigt anhand der "Strandfälle" auf, daß im untauglichen Versuch beim unechten Unterlassungsdelikt keine bloße cogitatio liegt, sondern sich strafwürdiges Unrecht manifestiert. Einer Strafbarkeit steht jedoch die aus der Unverhältnismäßigkeit des Strafrechtseinsatzes folgende fehlende Strafbedürftigkeit entgegen. Entscheidend sind dabei die prozessualen Realisierungsbedingungen der materiell-rechtlichen Norm. Dies führt de lege ferenda zur Formulierung eines sachlichen Strafausschließungsgrundes - 23 IV n.F.StGB. Allgemeine Einsichten in die Versuchs- und Unterlassungsdogmatik sowie die Bedeutung einer zweck- und wertrationale Aspekte verbindenden Rechtsbetrachtung werden gewonnen. Mit dem "subjektiv-objektiven Modell" wird eine neue Versuchstheorie entworfen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Versuchs- und Unterlassungsdogmatik - dolus ex re - Recht und Moral - Gesinnungsstrafrecht - Positive Generalprävention - Sittenerhaltende Kraft des Strafrechts - Prozeß und materielles Recht - Normrealisierung und Selektion - Entkriminalisierung - Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit - Dogmatik und Kriminalpolitik - Rechtsgut und Rechtsgutsobjekt - Bestimmungs- und Bewertungsnorm.
(Review)
"...der Verf. øbietet! einen gründlichen Überblick über Grundprobleme der Versuchslehre und entwickelt mit seinem subjektiv-objektiven Versuchsmodell eine eindrucksvolle und präzisierende Modifikation der Eindruckstheorie... Für besonders verdienstvoll halte ich die präzis klare Herausarbeitung der Begriffe der Strafwürdigkeit und der Strafbedürftigkeit sowie der Verwendung dieser Begriffe, die in der Literatur bisher leider allzu häufig begrifflicher Klarheit entbehren und schon deshalb kaum von praktischer Bedeutsamkeit werden konnten." (Prof. Dr. Karl Heinz Gössel, Goltdammers Archiv für Strafrecht)
"Die in ihrem Umfang und in der im Fußnotenapparat verarbeiteten Gedankenfülle ungewöhnliche Dissertation bietet auch in ihrem Text eine ausgewogene und in sich schlüssige Argumentation. Die Entwicklung der eigenen Lösung aus der Differenz von Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit eröffnet darüber hinaus Problemlösungen auch in Bereichen jenseits des untauglichen Versuchs." (Ot, Jura, Juristische Ausbildung)
(Author portrait)
Der Autor: Burkhard Niepoth wurde 1959 in Schlitz geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und Philosophie an den Universitäten in Würzburg und Göttingen. Während des Referendariats und nach dem Ablegen des 2. Staatsexamens war er als wissenschaftliche Hilfskraft am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen tätig. Seit 1991 ist er beim Landgericht Fulda als Rechtsanwalt zugelassen.