Description
(Text)
Leasing ist im heutigen Geschäftsleben eine weitverbreitete Finanzierungsalternative. Das neue Verbraucherkreditgesetz, das mit dem 1.1.1991 das Abzahlungsgesetz ersetzt hat, bezieht das Finanzierungsleasing ausdrücklich in seinen Anwendungsbereich ein. Die vorliegende Arbeit untersucht - rechtsvergleichend zum Abzahlungsgesetz - die Problematik der Lieferung einer mangelhaften Sache durch den Lieferanten an den Leasingnehmer. Wesentliches Ergebnis dieser Arbeit ist es, daß 9 Abs. 3 VKrG auf diesen Fall Anwendung findet, da die bisher in der Leasingwirtschaft übliche sog. Abtretungskonstruktion nach 18 VKrG nunmehr unzulässig ist. Daneben wird der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes auf das Leasing sowie der Begriff des "verbundenen Geschäfts" i.S.d. 9 Abs. 1 VKrG untersucht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verbraucherkreditgesetz - Finanzierungsleasing - Anwendung des 9 Abs. 3 VKrG auf die Lieferung einer mangelhaften Sache durch den Lieferanten an den Leasingnehmer.
(Author portrait)
Der Autor: Horst-Otto Melsheimer wurde 1951 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Bochum, Lausanne und Münster. Seit dem 2. juristischen Staatsexamen im Jahre 1979 ist er als Rechtsanwalt und Repetitor in Münster tätig.



