Description
(Text)
Bei der Rangordnung der Grundstücksrechte gehen das schweizerische und das deutsche Recht von verschiedenen Prinzipien aus. Während in der Schweiz das System der festen Pfandstelle gilt, hat sich der deutsche Gesetzgeber für das System der beweglichen Rangordnung entschieden. Bei näherer Betrachtungsweise zeigt sich indessen, daß beide Rangrechtssysteme insbesondere aufgrund von gesetzlichen Ausnahmen weit weniger voneinander entfernt sind als der gegensätzliche theoretische Ausgangspunkt es vermuten läßt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Rangordnung der Grundpfandrechte im schweizerischen Zivilgesetzbuch und im deutschen BGB - Die Bestimmung des Ranges der Grundpfandrechte im schweizerischen und im deutschen Recht - Der Umfang der pfandrechtlichen Sicherung - Rangwahrungsmittel.
(Author portrait)
Der Autor: Wolfgang Moehrs wurde 1958 in Bad Homburg v.d.H. geboren. Im Anschluß an eine Banklehre studierte er Rechtswissenschaften von 1979 bis 1985 in Freiburg i.Br. Von 1985 bis 1988 war er in der Referendarausbildung in Frankfurt/Main. Danach promovierte er zum Dr. jur. Seit 1990 ist er im öffentlichen Dienst im Bereich der Finanzverwaltung tätig.



