Description
(Text)
Die herrschende Ansicht zur Auslegung des Tatbestandsmerkmales der List erweist sich als zu weit gefaßt. Nicht jedes ablenkende Täterverhalten ist umfaßt, sondern nur die Irrtumserregung. Die beiden sich daraus ergebenden Elemente der List - Täuschung und Irrtum - werden unter Berücksichtigung und Weiterführung der entsprechenden Betrugsdogmatik analysiert. Einen Schwerpunkt bildet die Untersuchung des Verhältnisses zwischen der List und dem zustimmenden Willen des Opfers. In diesem Kontext wird die Gleichartigkeit von einverständlicher Fremdverletzung und Selbstverletzung aufgezeigt. Der Verfasser entwirft auf der Basis der modernen Einwilligungslehre eine Lösung zur Täuschungsanfälligkeit des zustimmenden Willens. Dabei wird die Lehre vom Rechtsgutsbezug des Irrtums weiterentwickelt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Auslegung des Listbegriffes - Beschränkung auf Beeinflussung des Vorstellungsvermögens - Täuschung und Irrtum beim Betrug - Gleichbehandlung von Selbstverletzung und konsentierter Fremdverletzung - Einverständnis und Einwilligung.
(Author portrait)
Der Autor: Ralf Krack wurde 1966 in Cuxhaven geboren. Er studierte ab 1985 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Seit 1987 ist er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Strafrechtslehrstuhl bei Professor Dr. Fritz Loos tätig. Von 1991 bis 1993 war er mit der Anfertigung dieser Arbeit befaßt. Der Verfasser ist seit 1993 Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Celle.



