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Full Description
Der -Kriegs-- oder -Belagerungszustand- als ein Inbegriff fur diejenigen Vorkehrungen, die zum Schutze des Staates getroffen werden konnten, um Gefahren von aussen - also im Kriegsfalle - oder von innen - etwa in Zeiten des Aufruhrs - abzuwehren, gilt als alteste Erscheinungsform des deutschen Ausnahmezustandsrechts. Herausragende Bedeutung erlangte dieses Rechtsinstitut allerdings erst, als Kaiser Wilhelm II. am 31. Juli 1914 den Ausnahmezustand uber das Deutsche Reich verhangte, der uber die gesamte Dauer des Ersten Weltkrieges Bestand haben sollte. Die Vorstellung und Untersuchung der Rechtsgrundlagen, ihre Herkunft und ihre Fortentwicklung wahrend des Krieges sowie die Umsetzung des Kriegszustandsrechts durch die militarische Ausnahmegewalt bilden den Gegenstand der vorliegenden Arbeit."



