- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > trade & commercial lawindustrial law & social law
Description
(Text)
Geschäftsleitern ist die private Wahrnehmung von Geschäftschancen der Gesellschaft ohne Freigabe der Gesellschaft untersagt. Dies ist die Kernaussage der sog. "Geschäftschancenlehre". Die entscheidende Frage lautet, wann eine Geschäftschance der Gesellschaft gebührt. Allgemeine Grundsätze hierzu wurden von der Rechtsprechung bisher nicht aufgestellt. Die Arbeit versucht, diese Lücke unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts, wo dieselbe Problematik unter dem Stichwort "Corporate Opportunity Doctrine" diskutiert wird, zu schließen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, daß hinsichtlich der Zuordnung von Geschäftschancen zwischen Geschäftsleitern personalistischer und Publikumsgesellschaften zu unterscheiden ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Bedürfnis für eine Regelung der Geschäftschancenverwertung - Rechtsdogmatische Grundlage des Verwertungsverbots - Die Zuordnung im einzelnen - Einwände gegen die Zuordnung - Freigabe einer Geschäftschance - Rechtsfolgen einer unberechtigten Verwertung.
(Author portrait)
Der Autor: Andreas Reinhardt wurde 1962 in Cali/Kolumbien geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt tätig.