Description
(Text)
Die Bürgschaft ist neben dem Garantievertrag die wichtigste Form der Personalsicherheit. Sie unterscheidet sich von dem Garantievertrag dadurch, daß sie von der gesicherten Hauptschuld abhängig ist. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich damit, ob und inwieweit die Akzessorietät der Bürgschaft im deutschen Recht der Parteidisposition unterliegt. Hierbei wird insbesondere die Rechtsfigur der "Bürgschaft auf erstes Anfordern" und ihre Abgrenzung von der "Garantie auf erstes Anfordern" untersucht. Darüber hinaus wird das chinesisch-taiwanesische Recht, das die europäischen Rechtsordnungen rezipiert hat, erörtert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Akzessorietät der Bürgschaft - Der Sicherungszweck der Bürgschaft - Die AGB-Klauseln in Bezug auf die Akzessorietät der Bürgschaft - Die Bürgschaft auf erstes Anfordern - Die Abgrenzung der Bürgschaft von der Garantie.
(Author portrait)
Die Autorin: Yang Shwu-wen Jan wurde 1957 in Kaoshiung (Taiwan) geboren. Sie studierte von 1975 bis 1979 Rechtswissenschaft an der «National Taiwan University» in Taipei, Taiwan. Sie arbeitete zunächst als Beamtin in dem Ministerium für Wirtschaft von Taiwan, R.O.C. Danach war sie in Taipei als Rechtsanwältin tätig. 1993 schloß sie an der Universität Frankfurt am Main ihre Promotion ab.



