Description
(Text)
Das bundesdeutsche Strafrecht pönalisiert in unterschiedlicher Weise Handlungen, die der Vorbereitung einer Tat dienen (etwa die Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen; die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens oder die Vorbereitung einer Verschleppung). Diese Delikte werden in mehrfacher Hinsicht untersucht: Steht nur die Vorbereitung einer eigenen oder auch die Vorbereitung einer fremden Tat unter Strafe? Gibt es einen strafbaren Vorbereitungsversuch? Wie muß der Vorsatz eines Vorbereitungstäters beschaffen sein? Gibt es eine strafbare Vorbereitung durch Unterlassen? Kann der Täter mit strafbefreiender Wirkung von der Vorbereitung zurücktreten? Besondere Beachtung finden die untypisierten Vorbereitungsdelikte und die Frage, welche Voraussetzungen eine strafbare Vorbereitungshandlung in objektiver Hinsicht erfüllen muß.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Eigenvorbereitung durch aktives Tun - Fremdvorbereitung durch aktives Tun - Vorbereitung und Unterlassen - Vorsatz des Vorbereitungstäters - Versuch der Vorbereitung - Rücktritt von der Vorbereitung.
(Author portrait)
Die Autorin: Heike Neuhaus wurde 1960 in Duisburg geboren. Von 1979 bis 1984 studierte sie Rechtswissenschaften in Bochum. Sie arbeitete als Wissenschaftliche Hilfskraft und nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 1990 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ruhr-Universität Bochum bei Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg und Prof. Dr. Gerd Geilen. Seit 1991 ist sie als Referentin im Bundesministerium der Justiz tätig.