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Description
(Text)
Durch die Begrenzung der Handelndenhaftung aus 11 Abs. 2 GmbHG auf die Person des Geschäftsführers und die Beschränkung der Gründerhaftung ergibt sich folgende Frage: Hat der Geschäftsführer, der der Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ausgesetzt ist, einen eigenen Rückgriffsanspruch gegen die Gründer? Diese Frage wird in Rechtsprechung und Lehre bislang keiner überzeugenden Lösung zugeführt. Ein solcher Anspruch des Geschäftsführers besteht nach Auffassung des Verfassers aus 11 Abs. 2 GmbHG. Danach "handeln" auch die Gründer, wenn sie mit dem Geschäftsführer den Anstellungsvertrag abschließen. Eine solche Auslegung des 11 Abs. 2 GmbHG gebietet Art. 7 der Richtlinie 68/151/EWG. Die gegenwärtige Begrenzung der Handelndenhaftung auf den Geschäftsführer ist richtlinienwidrig.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Handelndenhaftung aus 11 Abs. 2 GmbHG: Ratio und Tatbestand - Rechtsvergleichende Betrachtung: Frankreich, Schweiz, Österreich und England - Bisherige Lösungsversuche in Rechtsprechung und Literatur - Anspruch des Geschäftsführers aus 11 Abs. 2 GmbHG - Auslegung des 11 Abs. 2 GmbHG im Lichte des Art. 7 der Richtlinie 68/151/EWG - Gründer als Handelnde.
(Author portrait)
Der Autor: Walter Klein wurde 1964 in Remagen geboren. Von 1983 bis 1988 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, seit 1991 Rechtsreferendar in Köln.