Die arbeitsvertragliche Stellung des nach 37 Abs. 2 BetrVG gelegentlich befreiten Betriebsratsmitglieds : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1335) (Neuausg. 1993. XIX, 182 S. 210 mm)

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Die arbeitsvertragliche Stellung des nach 37 Abs. 2 BetrVG gelegentlich befreiten Betriebsratsmitglieds : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1335) (Neuausg. 1993. XIX, 182 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631457337

Description


(Text)
Betriebsratsmitglieder sind für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben nach 37 Abs. 2 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Mit der vorliegenden Arbeit soll anhand der einzelnen arbeitsvertraglichen Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien untersucht und systematisch zusammengestellt werden, ob alle bzw. welche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auch während der gelegentlichen Zeiten der Betriebsratsarbeit im Sinne des 37 Abs. 2 BetrVG fortbestehen und gegebenenfalls inwiefern hierdurch die arbeitsvertragliche Stellung modifiziert wird. Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts für diese Zeiten der gelegentlichen Arbeitsbefreiung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Befreites Betriebsratsmitglied - 37 Abs. 2 BetrVG - Arbeitspflicht - Treuepflicht - Zahlung des Arbeitsentgelts - Steuerpflicht fortgezahlter Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge - Fürsorgepflicht - Gelegentliche Betriebsratsarbeit und Zeugnis - Urlaub.
(Author portrait)
Die Autorin: Jutta Beule wurde 1960 in Köln geboren. Sie studierte von 1978 bis 1984 Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Münster. Sie absolvierte von 1986 bis 1989 den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Nach Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Februar 1989 war sie von Juni 1989 bis August 1990 als Richterin in der Zivilgerichtsbarkeit beschäftigt. Seitdem ist sie als Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.

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