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Description
(Text)
Jede Werbung soll den Warenabsatz fördern. Hierzu bedient sich der Werbende unterschiedlicher Wertmethoden wie der Preis- und der Wertreklame, in der Form der Zugabe und des Geschenks. Vor allem die Zulässigkeit der Zugabe war in Frankreich immer sehr kontrovers. Gegner dieser Werbemethode bringen vor, daß der Werbende vom Prinzip des Leistungswettbewerbs abrücke. Im Vergleich zur Wertreklame ist die Preiswerbung, die als Werbefaktor die günstige Preisstellung einer Ware einsetzt, weit weniger umstritten. Diese Arbeit steckt den Rahmen ab, in dem die einzelnen Formen der Wert- und Preisreklame in Frankreich derzeit zulässig ist. Schwerpunktmäßig wird die zum Teil recht wechselvolle Entwicklung der Gesetzgebung auch im Hinblick auf das Verfahrensrecht und die Anwendung des Regelwerks in der Praxis dargestellt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Zugaberecht - Werbegeschenke - Verkauf unter Einstandspreis - Lockvogelangebote - Besondere Verkaufsveranstaltungen (Räumungsverkäufe und Ausverkäufe).
(Author portrait)
Die Autorin: Beatrice Shenouda wurde 1960 in Kairo geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Land Berlin. Seit 1990 ist sie als Referentin im Referat Hochschulrecht des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft tätig.



