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Description
(Text)
Ein wesentlicher Berührungspunkt zwischen dem Urheberrecht und dem Arbeitsrecht ergibt sich aus der Entstehung von urheberrechtlich schutzfähigen Werken im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse. Das hierbei entstehende Spektrum von Problemen wird in der vorliegenden Untersuchung hinsichtlich des Umfanges der Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Arbeitgebers und der im Zusammenhang damit entstehenden Vergütungspflichten erötert.
Aufgrund des hohen Stellenwertes, der heute der Erstellung von Computerprogrammen im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse zukommt, nimmt der Autor seine Untersuchungen am Beispiel des in einem Arbeitsverhältnis stehenden Programmierers vor.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Urheber im Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmerurheber) - 43 UrhG - Erstellung von Computerprogrammen (Software) von Arbeitnehmern - 69b UrhG - Recht am Arbeitsergebnis - Gerechte Verteilung des Arbeitsergebnisses - Sonderleistungstheorie - Bestsellerparagraph ( 36 UrhG).
(Author portrait)
Der Autor: Peter-Helge Hauptmann wurde 1961 in Hamburg geboren. Er studierte an der Universität Hannover Rechtswissenschaften. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zuerst am Lehrstuhl für Zivil- und Arbeitsrecht der Universität Hannover beschäftigt. Seit 1992 arbeitet er als Richter im Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern.