Description
(Text)
Beim selektiven Vertrieb werden vom Hersteller nicht alle an Bezug und Weiterverkauf interessierten Wiederverkäufer in das Vertriebsnetz aufgenommen und beliefert, sondern nur solche Unternehmen, die den vertriebspolitischen Vorstellungen des Herstellers entsprechen. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen einzelne mit einer solchen Selektion verbundenen Zulassungs- und Lieferverweigerungen gegen das Europäische Kartellverbot des Art. 85 des EWG-Vertrags verstoßen. Auf der Rechtsfolgenseite wird geprüft, inwieweit zu Unrecht gesperrte Unternehmen - hierbei handelt es sich häufig um als "Preisbrecher" gefürchtete Vertriebsformen wie Warenhäuser oder Discountläden - einen vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzbaren Anspruch darauf haben, daß die EG-Kommission tätig wird und den Hersteller zur Aufnahme des Geschäftsverkehrs verpflichtet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Wettbewerbstheoretische Grundlagen - Freistellung nach Art. 85 EWG-Vertrag - Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen - Zwischenstaatlichkeitsklausel - Wettbewerbsbeschränkung - Einfache und qualifizierte Fachhandelsbindung - Verpflichtung der EG-Kommission zum Erlaß einer Abstellungsanordnung nach Art. 3 der Verordnung Nr. 17/62.
(Author portrait)
Der Autor: Wolfgang Deselaers wurde 1961 in Kempen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster und Lausanne sowie Politikwissenschaften an der University of Mississippi (M.A.). Seit seiner Promotion arbeitet er als Rechtsanwalt in Brüssel im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts.