Description
(Text)
Das UN-Kaufrecht ist am 1.1. 1988 in Kraft getreten. Für die Bundesrepublik erlangte es seit dem 1. Januar 1991 Geltung. Die Übernahme dieses weitgehend auf den beiden Haager Kaufgesetzen, EAG und EKG, aufbauenden international einheitlichen Kaufrechts durch die Bundesrepublik bringt die Frage mit sich, inwieweit zum deutschen Kaufrecht Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen, auf die sich der deutsche Handelsverkehr einstellen muß. Anhand der Problematik der Erfüllungsverweigerung beschäftigt sich die vorliegende Arbeit damit, solche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in rechtsvergleichender Darstellungsweise herauszugreifen. Dabei werden stets kontinental-europäische und anglo-amerikanische Elemente aufgegriffen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Dogmatische Einordnung der Erfüllungsverweigerung - Struktur der Leistungsstörungen im UN-Kaufrecht - Antizipierte Erfüllungsverweigerung - Rücknahme der Erfüllungsverweigerung - Erfüllungsansprüche, Vertragsaufhebung und Schadensersatz nach dem UN-Kaufrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Sheng-Lin Jan wurde 1957 in Nantou (Taiwan) geboren. Er studierte von 1975 bis 1979 Rechtswissenschaft an der National Taiwan University in Taipe/Taiwan. Danach hat er sich dort als Rechtsanwalt niedergelassen. Mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) hat er im Februar 1992 an der Universität Frankfurt am Main seine Promotion abgeschlossen.



