Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhältnis zum Unmöglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtli : Dissertationsschrift (Rechtshistorische Reihe .106) (Neuausg. 1992. XL, 297 S. 210 mm)

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Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhältnis zum Unmöglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtli : Dissertationsschrift (Rechtshistorische Reihe .106) (Neuausg. 1992. XL, 297 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631449806

Description


(Text)
Bei der Miete eines von Anfang an mangelhaften Vertragsgegenstandes kollidiert die Garantiehaftung des Vermieters nach 538 I 1. Alt. BGB mit der verschuldensabhängigen Schadensersatzpflicht nach 307 I 1 BGB. Der Autor untersucht das Verhältnis von Sachmängelgewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht seit dem klassischen römischen Recht. Er weist nach, daß der in 306 BGB rezipierte Satz "Impossibilium nulla obligatio est" erstmalig von Friedrich Mommsen auf den Fall der Überlassung einer schon bei Vertragsschluß unbehebbar mangelhaften Sache angewendet wurde. Dargestellt wird die Übernahme der Mommsenschen Unmöglichkeitslehre durch die Verfasser des BGB und deren Versuch, die Wirksamkeit des auf eine unmögliche (Primär-)Leistung gerichteten Mietvertrages durch die Unterstellung eines stillschweigenden Garantieversprechens zu retten. Der Autor schließt mit einem Vergleich der Rechtsfolgen von Gewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht und begründet ausführlich den Vorrang der Gewährleistungsvorschriften.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Mietrechtliche Garantiehaftung und Unmöglichkeitsrecht: Römisches Recht - Glossatoren, Kommentatoren, Usus modernus - Naturrechtskodifikationen - Pandektistik - Entstehung des BGB - Geltendes Recht - Die Begründung der Garantiehaftung - Die stillschweigende Tauglichkeitszusicherung als rechtstechnisches Mittel zur Rettung eines an sich unwirksamen Vertrages.
(Author portrait)
Der Autor: Andreas Rohde wurde 1959 in Kiel geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Hamburg, Bonn und Genf. Neben der Aufnahme in die Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 1980 erhielt er 1982 Stipendien für die Teilnahme am «Ier Cycle du Droit Comparé» der Universität Straßburg und am «International Summer Course in Modern English Law» der London School of Economics; 1985 Referendar- und 1989 Assessorexamen in Hamburg. Anschließend hielt er sich an der London City of Polytechnic auf. Der Autor ist Rechtsanwalt und für die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH in Berlin tätig.

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