- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > trade & commercial lawindustrial law & social law
Description
(Text)
Der Begriff des Wettbewerbsverhältnisses ist seit jeher ein zentrales Merkmal im Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Obwohl sich das Verständnis dieses Rechtsgebiets im Laufe der Jahrzehnte von einer ausschließlich auf den Schutz der Mitbewerber bezogenen Interpretation zu einer auch auf den Schutz der Verbraucher und der Allgemeinheit ausgerichteten Konzeption gewandelt hat, bieten die wichtigsten Normen des UWG in der Praxis weiterhin aber nur demjenigen Schutz, der in einem Wettbewerbsverhältnis zu anderen Gewerbetreibenden steht. Diese Diskrepanz zu lösen, ist das wesentliche Anliegen der Arbeit. Aufgrund der Erkenntnis von einer doppelten Rechtsfunktion des Merkmals "Wettbewerbsverhältnis" im UWG, stellt der Autor die Frage nach dem Erfordernis eines Wettbewerbsverhältnisses entgegen der herkömmlichen Betrachtungsweise funktionsdifferenziert, je nachdem, ob das Merkmal als materielle Voraussetzung unlauteren Wettbewerbs oder als Voraussetzung der wettbewerbsrechtlichen Sachlegitimation anzusehen ist. Nur in letzterer Funktion ergibt sich für den Autor die Notwendigkeit, teilweise an dem Erfordernis eines Wettbewerbsverhältnisses festzuhalten.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Ursprung und Entwicklung des Merkmals "Wettbewerbsverhältnis" im Recht gegen den unlauteren Wettbewerb - Funktionswert des Wettbewerbsverhältnisses - Das Wettbewerbsverhältnis als materielle Voraussetzung unlauteren Wettbewerbs - Das Wettbewerbsverhältnis als Voraussetzung wettbewerbsrechtlicher Sachlegitimation - Das Wettbewerbsverhältnis in der Rechtsprechung zum Schutz der Marke gegen Rufausbeutung.
(Author portrait)
Der Autor: Michael Dettelbacher wurde 1958 in Kulmbach/Oberfranken geboren. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften an den Universitäten in Mainz und Frankfurt am Main. 1986 Erstes Juristisches Staatsexamen. Von 1986 bis 1989 Referendardienst im Bezirk des OLG Frankfurt am Main sowie in Washington, D.C.. 1989 Zweites Juristisches Staatsexamen. Von 1989 bis 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht an der Universität Frankfurt am Main. Seitdem ist der Autor für eine Unternehmensholding in Frankfurt am Main tätig. Promotion zum Dr. jur. im Dezember 1991.



