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Description
(Text)
Seit langem werden in der Rechtsprechung und Literatur unter der Bezeichnung Ordnungs- bzw. Sollvorschriften Verfahrensvorschriften für den Strafprozeß erörtert, deren Nichtanwendung grundsätzlich nicht die Revision begründen soll. Nach einer Bestandsaufnahme untersucht die Autorin die Rechtsnatur dieser Vorschriften. Danach sind diese Vorschriften Rechtsnormen, auch im Sinne des Revisionsrechts. Viele sind Sollvorschriften in dem Sinne, daß es im Ermessen ihres Anwenders steht, von ihnen in Ausnahmefällen abzuweichen. Ihre Nichtbeachtung ist nicht sanktionslos, sondern unterliegt der Kontrolle durch das Revisionsgericht auf Ermessensfehler. Für eine erfolgreiche Revision muß sie den Schutzzweck haben, ein durch ihre Verletzung verursachtes Urteil zu verhindern.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Ordnungs- und Sollvorschriften im Strafprozeßrecht - Ihr Rechtsnormcharakter auch im Hinblick auf 337 StPO - Die Rechtsnatur von Sollvorschriften - Der durch Sollvorschriften gewährte Ermessensspielraum und die Kontrolle durch das Revisionsgericht - Das Beruhen des Urteils auf der Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften im Sinne von 337 StPO - Analyse der einzelnen Ordnungs- bzw. Sollvorschriften .
(Author portrait)
Die Autorin: Doris Weber-Petras wurde 1959 in Braunschweig geboren. Von 1977 bis 1983 studierte sie Rechtswissenschaft in Göttingen. Sie war mehrere Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber. Von 1985 bis 1988 legte sie ihr Referendariat in Braunschweig ab. Promotion 1991 in Göttingen. Seit 1988 ist sie im Justizdienst Richterin am Landgericht Braunschweig.



