Description
(Text)
Die Haftung für culpa in contrahendo beschäftigt im deutschen Recht nicht nur das Schrifttum, sondern auch die Gerichte; dabei bildeten sich unterschiedliche Fallgruppen heraus. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die culpa in contrahendo vertragsrechtlich zu qualifizieren ist oder ob die verschiedenen Fallgruppen unterschiedliche Lösungen erfordern. Unter Berücksichtigung des Römischen Schuldrechtsübereinkommens und rechtsvergleichender Aspekte gelangt der Verfasser zu unterschiedlichen Lösungen für die einzelnen Fallgruppen und geht außerdem auf die internationalen Abkommen zum Kaufrecht ein.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Qualifikation der unterschiedlichen Fallgruppen der culpa in contrahendo: Schutz- und Obhutspflichten - Herbeiführen eines unwirksamen Vertrages - Informations- und Aufklärungspflichten - Abbruch von Vertragsverhandlungen - Haftung vertragsfremder Dritter.
(Author portrait)
Der Autor: Ulrich Nickl wurde 1961 in Freising geboren. Von 1982 bis 1987 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg. Während des Referendariats von 1987 bis 1990 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg. 1990 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt.



