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Description
(Text)
Die vorliegende Untersuchung zeigt, daß dem Arbeitsstrafrecht ein Gesamtkonzept fehlt. Zuwiderhandlungen wurden z.T. sehr willkürlich unter Strafe gestellt. Trotz aller gesetzgeberischen Versuche, mit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften abzusichern, bleibt jedoch die Strafe ein "stumpfes Schwert", da insbesondere die Arbeitnehmer im Regelfall darauf verzichten, Strafanzeige zu erstatten, um nicht den Arbeitsplatz zu gefährden oder gar zu verlieren. Die Studie kommt zu dem Schluß, daß anstelle der Regelung der Arbeitsverhältnisse durch zwingende gesetzliche Vorschriften die Regelung (einschließlich der Sanktionen) den Sozialpartnern überlassen werden sollte.
(Review)
"Für denjenigen, der sich mit der bislang vernachlässigten Materie des Arbeitsstrafrechts beschäftigen will, ist die Lektüre der Dissertation von Hahn unverzichtbar." (Gerhard Reinecke, Arbeit und Recht)
(Author portrait)
Der Autor: Volker-Ulrich Hahn wurde 1950 in Berlin geboren. Von 1968 bis 1975 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Gießen. Von 1975 bis 1991 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Allendorf/Lda. Seit 1991 ist er als Notar in Artern/Thüringen beschäftigt.