Description
(Text)
Warenzeichen und Unternehmenskennzeichen (Firmen-, Etablissementsbezeichnungen, usw.) sind häufig Gegenstand von "Parodien" in einem weiten Sinn. Diese Parodien sollen entweder dazu dienen, die Bekanntheit des parodierten Zeichens für eigene geschäftliche Zwecke auszubeuten (Rufausbeutung) oder sie haben den Zweck, Kritik zu üben und rufschädigend zu wirken. Der Verfasser untersucht die Möglichkeiten des Schutzes gegen solche Parodien und versucht, Kriterien herauszuarbeiten, die als Entscheidungshilfe für die unterschiedlich gelagerten Fälle dienen können. Die Untersuchung erfolgt rechtsvergleichend zur Rechtslage in den Vereinigten Staaten, wo bereits eine Fülle solcher Fälle entschieden wurde. In einem Anhang der Arbeit sind einige Beispiele abgebildet, die zum Teil bereits Gegenstand von gerichtlichen Verfahren waren.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Beispielsfälle aus der deutschen und amerikanischen Rechtsprechung - Schutz von Marken nach dem Lanham Act - Schutz von Marken nach den Anti-Dilution-Statutes - Schutz gegen Parodie wegen Verwechslungsgefahr - Schutz gegen Parodie wegen Rufausbeutung - Schutz gegen gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b MRR und Art. 8 Abs. 1 lit. b MVO.
(Author portrait)
Der Autor: Johannes Grünberger wurde 1959 in Bohlsbach jetzt Offenburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und Politik an den Universitäten Freiburg, München und Mannheim und legte 1985 die erste juristische Staatsprüfung ab. Danach war er während der Referendarzeit zwei Jahre an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl tätig und absolvierte im Mai 1988 die zweite juristische Staatsprüfung. Seit Juni 1988 ist er als Rechtsanwalt tätig, zunächst bis Februar 1989 in Mannheim und seither in Kehl/Rhein.



