Description
(Text)
Die Praxis der Forderungsvollstreckung kann sich aufgrund der mangelnden Publizität des Vollstreckungsgegenstandes außerordentlich schwierig gestalten. Der Drittschuldner hat daher dem Gläubiger auf dessen Verlangen Auskunft über Bestand und Wert der gepfändeten Forderung zu erteilen und im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Verpflichtung Schadensersatz zu leisten ( 840 ZPO). Die vorliegende Arbeit widmet sich einer gründlichen und umfassenden Analyse dieses Instituts einschließlich aller praktisch relevanten Fragen, um auf diese Weise zu einer ausgewogenen Beurteilung der Rechtsstellung des Drittschuldners im Verhältnis zum Gläubiger wie zum Schuldner beizutragen. Die Untersuchung plädiert für eine über den Fragenkatalog der gesetzlichen Norm weit hinausgehende Ausforschung, weist zugleich aber den Weg zu einer sach- und interessengerechten Risikoverteilung hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Pflichtverletzung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Voraussetzungen und gesetzliche Umstände der Erklärungsabgabe - Wirkungen eines "Anerkenntnisses" - Drittschuldnererklärung und Aufwendungsersatz - Datenschutz - Klagbarkeit des Auskunftsanspruchs - Haftung für nutzlose Prozeßkosten und versäumte anderweitige Befriedigungsmöglichkeiten.
(Author portrait)
Der Autor: Johannes Lindgen wurde 1955 in Münster/Westf. geboren. Von 1976 bis 1981 studierte er Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Nach dem Rechtsreferendariat in Gießen und Frankfurt/Main und dem zweiten Juristischen Staatsexamen trat er in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Seit 1988 ist er Richter am Landgericht Itzehoe. 1991 Promotion zum Dr. jur. an der Justus-Liebig-Universität Gießen.



