Rechtsfolgen fehlender und nachgeholter Mitwirkung von Antragsteller und Leistungsempfänger im Sozialverwaltungsverfahre : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1191) (Neuausg. 1992. XXIV, 217 S. 210 mm)

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Rechtsfolgen fehlender und nachgeholter Mitwirkung von Antragsteller und Leistungsempfänger im Sozialverwaltungsverfahre : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1191) (Neuausg. 1992. XXIV, 217 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631439579

Description


(Text)
Mitwirkungspflichten von Antragsteller und Leistungsempfänger finden sich für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren sowohl im allgemeinen Teil als auch in den besonderen Teilen des SGB. Die vorliegende Arbeit untersucht diese sehr unterschiedlichen Pflichten und zeigt, daß sie drei verschiedenen Kategorien zugeordnet werden können. Außerdem befaßt sie sich mit den Rechtsfolgen, die bei Verletzung dieser Pflichten eintreten können. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem 66 SGB I, der dem Leistungsträger die Versagung/Entziehung der vom Bürger begehrten Leistung möglich macht. Auch wird 67 SGB I eingehend behandelt, der die Folgen lediglich verspäteter Mitwirkung regelt. Daneben wird auf die Frage nach einem Schadensersatzanspruch des Leistungsträgers gegen den Bürger eingegangen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben Bedeutung auch für andere Bereiche des Verwaltungsrechts, deren Mitwirkungstatbestände vielfach ähnliche Bedeutung wie im Sozialrecht besitzen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Begriff der Mitwirkung - Gruppen der Mitwirkungspflichten im SGB - 60-67 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung - Begriff der Entziehung von Sozialleistungen - Folgen nachgeholter Mitwirkung - Begriff der nachträglichen Erbringung von Sozialleistungen.
(Author portrait)
Die Autorin: Eva-Maria Habersbrunner wurde 1962 in Passau geboren. Sie studierte an der dortigen Universität Rechtswissenschaft. Die vorliegende Dissertation entstand während ihrer Referendartätigkeit am Landgericht Landshut.

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