Description
(Text)
Der Begriff der privaten Depotverwaltung kennzeichnet den Bereich der bankunabhängigen Effektenverwaltung, der in einer Zeit wachsender Vermögensbildung an Bedeutung gewinnt. Der Verfasser entwickelt für den privaten Depotverwalter ein Pflichtenmodell, das neben einer praxisorientierten Fallgruppenbildung pflichtwidrigen Verhaltens auch Erkenntnisse wirtschaftswissenschaftlicher Kapitalmarktforschung einbezieht. Er leitet hierbei die Sorgfaltspflichten des privaten Depotverwalters aus der Interessenwahrungspflicht des Verwaltungsvertrags ab, nicht aber aus dem in der Literatur so genannten Anlegerschutzprinzip, das nach seiner Meinung auf eine Rolle als rechtsethisches Postulat beschränkt bleiben sollte.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Vertragliche Grundlagen - Das Anlegerschutzprinzip - Das Pflichtenmodell des Depotverwalters - Erhöhung der Sorgfaltsanforderungen durch Werbung - Besonderheiten bei Sammeldepots - Art, Umfang und Begrenzung möglicher Schadensersatzansprüche.
(Author portrait)
Der Autor: Ulrich Esters wurde 1962 in Kempten/Allgäu geboren. Abitur 1981. Ausbildung zum Bankkaufmann 1981 bis 1983. Von 1983 bis 1990 juristische Ausbildung nach dem einstufigen Modell an der Universität Augsburg. Juristische Schlußprüfung im November 1990. Seit Dezember 1990 bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Kempten beschäftigt. Promotion 1991.



