Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .999) (Neuausg. 1990. XLII, 180 S. 210 mm)

個数:

Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .999) (Neuausg. 1990. XLII, 180 S. 210 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631430781

Description


(Text)
Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunächst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefährdung des "sozialen Wohlbefindens" zu erhalten sein. Darüber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die zusätzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schließlich verstößt ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoß aus der Kernenergie "aussteigen". Insbesondere stellen landesweite Flächensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Mißbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verfassungsmäßigkeit der friedlichen Nutzung der Kernenergie - Art 74 Nr. 11a GG und "Verfassungsauftrag" Kernenergie - Reale Folgen eines Ausstiegs für die menschliche Gesundheit und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Strom - Art. 2 Abs. 2 GG und Schutzbereiche "körperliche Unversehrtheit" und "soziales Wohlbefinden" - Ausstieg und Eigentumsschutz - Ausstieg und Raumordnungskompetenz der Länder.

最近チェックした商品