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Description
(Text)
Die bei betriebsbedingten Kündigungen notwendige Sozialauswahl, 1 III KSchG, stellt Arbeitgeber und Arbeitsgerichte vor erhebliche Probleme. Unklar ist neben der Frage, welche Arbeitnehmer einzubeziehen sind, vor allem, welche sozialen Daten des Arbeitnehmers bei der Auswahl zu berücksichtigen sind. Hier bedarf es einer normativen Eingrenzung des Wertungsspielraums, den der Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung hat. Mit einer normativen Betrachtungsweise läßt sich auch die Frage lösen, in welchem Ausmaß einer Sozialauswahl entgegenstehende betriebliche Belange Berücksichtigung finden: Die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten findet ihre Grenzen in den berechtigten Bedürfnissen des Betriebes.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Geltungsbereich der Sozialauswahl - Quantitative und qualitative Eingrenzung des auswahlrelevanten Personenkreises - Bestimmung des Umfangs und Gewichtung der bei Sozialauswahl zu berücksichtigenden Gesichtspunkte - Normative Eingrenzung der Sozialdaten und des Bewertungsspielraums - Die Sozialauswahl bei Massenentlassungen - Die Berücksichtigung betrieblicher Belange.
(Author portrait)
Der Autor: Peter Lück wurde 1956 in Köln geboren. Von 1975 bis 1981 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, Freiburg und Hamburg; 1985 1. Staatsexamen. von 1982 bis 1985 Referendariat in Hamburg; 1985 2. Staatsexamen. Von 1986 bis 1989 Mitarbeit bei Aufbau und Durchführung des Sendebetriebes eines privaten Hörfunksenders in Hamburg, u.a. juristische Beratung. Seit Mitte 1989 Arbeit als Jurist im Justitiariat eines privaten Fernsehsenders in Mainz.



