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Description
(Text)
Die zunehmende Entwicklungshilfetätigkeit seitens der Gemeinden wirft die Frage nach ihrer Zulässigkeit auf. Der Handlungsrahmen der Gemeinden ist abgesteckt durch den Inhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und das Zuständigkeitsgefüge des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern. Dieses beläßt den Gemeinden die Möglichkeit zu sogenannter mittelbarer Entwicklungshilfe.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe - Inhalt und Schranken des kommunalen Selbstverwaltungsrechts.