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Description
(Text)
Die kontinental-europäischen Zivilprozessrechtssysteme weisen gegenüber dem System der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere im Bereich des Beweisrechts grundsätzliche Unterschiede auf, die im Rahmen von Prozessen, die nicht auf die USA beschränkt sind, überwunden werden müssen. Zur Regelung der Beweisermittlung bzw. Aufnahme wurde 1970 das Haager Beweisübereinkommen geschlossen, dem auch die USA und die BRD beigetreten sind. Besonders im Rechtshilfeverkehr zwischen diesen beiden Staaten ist es zu Anwendungsproblemen gekommen, wobei die Frage der Exklusivität des Abkommens im Mittelpunkt gestanden hat. Der Autor untersucht diese Frage und stellt aufgrund der inzwischen ergangenen Rechtsprechung Lösungsvorschläge für beide Vertragsstaaten sowie für den Praktiker vor.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: U.a. Rechtsvergleichende Darstellung des prozessualen Beweisrechts in den USA und der BRD - Systematische Darstellung des Haager Beweisübereinkommens - Darstellung der Anwendung des Übereinkommens - Zur Frage der Exklusivität des Beweisübereinkommens - Lösungsvorschläge für die USA und die BRD.