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Description
(Text)
Oberösterreichs oberstes Territorialgericht, das landeshauptmannschaftliche Gericht in Linz, hat nie eine über Grundzüge hinausgehende landesherrlich sanktionierte Verfahrensordnung erhalten. Das gleichwohl angewandte Verfahrensrecht untersucht der Autor anhand der oberösterreichischen Landtafel-Entwürfe von 1616 und 1627 unter Ergänzung weitgehend unveröffentlichter ungedruckter Quellen wie Consuetudinarien- und Abschiedbücher sowie einer Prozessformularsammlung. Neben einer Gegenüberstellung zum Verfahrensrecht des landesmarschallischen Gerichts in Wien finden das gemeine Prozessrecht und das innerösterreichische Landschrannenverfahren besondere Berücksichtigung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: U.a. Überblick zu den Arbeiten am oberösterreichischen Prozessrecht vom Beginn der Neuzeit bis ins 18. Jahrhundert - Die Landeshauptmannschaft als Gericht - Das Verhältnis des Landesbrauchs zum gemeinen Recht.