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Bei Entstehung und Untergang von Religionskoerperschaften ist im Gegensatz zu Koerperschaften des oeffentlichen Rechts im herkoemmlichen verwaltungsrechtlichen Sinn noch vieles unklar. Daruber hinaus stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Rechtsprobleme, die bei letzteren nicht auftreten. Der Autor geht diesen Unklarheiten und Rechtsproblemen in einer vergleichenden Untersuchung auf den Grund und erarbeitet insbesondere eine Dogmatik des Verlusts des Koerperschaftsstatus bei korporierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die darauf bedacht ist, deren wesenhafte und rechtliche Besonderheiten zu wurdigen und ihnen adaquat Rechnung zu tragen.



