Die Befreiung des Vorerben über die Grenzen des 2136 BGB hinaus : Das bedingte oder befristete Vorausvermächtnis als Rechtsinstitut zur umfassenden Befreiung des Vorerben. Dissertationsschrift. (Bielefelder Rechtsstudien .15) (2003. 196 S. 21 cm)

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Die Befreiung des Vorerben über die Grenzen des 2136 BGB hinaus : Das bedingte oder befristete Vorausvermächtnis als Rechtsinstitut zur umfassenden Befreiung des Vorerben. Dissertationsschrift. (Bielefelder Rechtsstudien .15) (2003. 196 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 196 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631396209

Description


(Text)
In der Kautelarpraxis hat sich gezeigt, daß ein praktisches Bedürfnis danach besteht, einerseits Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, andererseits aber den Erstbedachten auch von den Beschränkungen zu befreien, von denen er in seiner Eigenschaft als Vorerbe gem.
2136 BGB nicht befreit werden kann. In Rechtsprechung und Literatur sind bereits zahlreiche Bestrebungen unternommen worden, dieses Ziel durch die Kombination verschiedener erbrechtlicher Institute zu erreichen. Die bislang vorgeschlagenen Lösungen führen aber bei näherer Betrachtung nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Diese Arbeit weist nach, daß der Erblasser mit der Anordnung eines bedingten oder befristeten Vorausvermächtnisses zugunsten des Vorerben diesen in dogmatisch zulässiger Weise von allen über die Vorenthaltung der Testierfreiheit hinausgehenden Beschränkungen befreien kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Darstellung der bislang unternommenen Lösungsversuche, eine Befreiung des Vorerben über die Grenzen des 2136 BGB hinaus zu erreichen - Erörterung des Vorausvermächtnisses - Untersuchung der Wirkungsweise des auflösend bzw. aufschiebend bedingten oder befristeten Vorausvermächtnisses - Überprüfung der dogmatischen Zulässigkeit des auflösend bzw. aufschiebend bedingten oder befristeten Vorausvermächtnisses - Formulierungsvorschläge für die Testamentsgestaltung, den Erbschein und die Grundbucheintragung.
(Author portrait)
Die Autorin: Julia Nolting, geboren 1965 in Detmold. Nach dem Abitur Ausbildung zur Industriekauffrau. 1986 Beginn des rechtswissenschaftlichen Studiums. 1991 erstes Staatsexamen. 1995 zweites Staatsexamen. Im Anschluß hieran Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gerhard Otte an der Universität Bielefeld. Seit 2000 Richterin im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.

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