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Description
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit der Kontrolle der wichtigsten Kernentscheidung des Strafprozesses: der Anklageentscheidung der Staatsanwaltschaft. In Deutschland ist umstritten, inwieweit die rein richterliche Kontrolle etwa in Form des Zwischenverfahrens oder des Klageerzwingungsverfahrens ausgedehnt, eingeschränkt oder ersetzt werden soll. Der Rechtsvergleich mit den USA, insbesondere Kalifornien, zeigt das dortige Abrücken von anderen Kontrollmechanismen wie der grand jury zugunsten der richterlichen Kontrolle der staatsanwaltlichen Anklageentscheidung. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die richterliche Kontrolle in Deutschland recht ausbalanciert und wirksamer als angenommen ist. Der Autor empfiehlt daher u.a. die Ausdehnung des Klageerzwingungsverfahrens, während direkte demokratische Elemente wie eine Laienbeteiligung nach dem amerikanischen Vorbild der Geschworenen oder das Erfordernis einer direkten Volkswahl von Staatsanwälten abgelehnt werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: In Deutschland: Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens - Der Kontrollgedanke der Staatsanwaltschaft im historischen Wandel - Das Klageerzwingungsverfahren, Zustimmung zu Verfahrenseinstellungen, Verweisung auf Privatklageweg, Zwischenverfahren, Strafbefehl - In den USA: Stellung des amerik. Staatsanwalts - Die Hauptverhandlung - Haftprüfung - Grand jury - Preliminary hearing - Anträge des Angeklagten - Einstellung des Verfahrens - Kontrolle durch Rechtsmittelgerichte - Behördeninterne Kontrolle - Privatklage - Verantwortung gegenüber Wählerschaft - Erkenntnisse aus dem Vergleich.
(Author portrait)
Der Autor: Christoph C. Dengler, geboren 1969, studierte Rechtswissenschaften in Mainz von 1992 bis 1996. Während seines Studiums arbeitete er als staatl. anerkannter Übersetzer für Russisch bei Gerichten und Behörden. Im Rahmen seines Rechtsreferendariats (1996 bis 1998) verbrachte er seine halbjährige Wahlstation in den USA, u.a. bei einer amerikanischen Staatanwaltschaft in Kalifornien. Dort recherchierte er auch bei seinem anschließenden neunmonatigen Aufenthalt von 1999 bis Mitte 2000 die theoretischen und praktischen Grundlagen des amerikanischen Strafprozesses für seine Dissertation. Seit Ende 2000 arbeitet er als Rechtsanwalt.