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Description
(Text)
Diese Arbeit behandelt einen "gesellschaftsrechtlichen Dauerbrenner", nämlich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der herrschende Unternehmens-Gesellschafter in einem (qualifizierten) faktischen GmbH-Konzern der abhängigen Gesellschaft bzw. deren Gläubigern haftet. Die Autorin sieht die Lösung dieser Haftungsproblematik nicht in der Anwendung vermeintlich einschlägiger zivil- und/oder gesellschaftsrechtlicher Anspruchsgrundlagen, sondern sie propagiert eine Analogie zu den
302, 303 AktG. Damit will sie aber nicht einem schlichten "Zurück zu TBB!" das Wort reden. Vielmehr führt sie mittels methodologischer Analyse den Nachweis, dass die aktienvertragskonzernrechtlichen Regeln eine Gefährdungshaftung begründen und ihre analoge Übertragung auf den faktischen GmbH-Konzern damit zwingend an einen strukturell geprägten Tatbestand anknüpft, dessen haftungsauslösende Merkmale allerdings merklich über die in "Video" geforderten Voraussetzungen hinausgehen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Analyse der unmittelbar anwendbaren zivil- und gesellschaftsrechtlichen Anspruchsgrundlagen: Kapitalerhaltungsregeln, Vorbelastungshaftung, Organhaftung, gesellschaftliche Treuepflicht, Eigenkapitalersatzrecht, Insolvenzverschleppungshaftung, culpa in contrahendo, Durchgriffshaftung, Deliktshaftung - Analyse der auf Einzelausgleich gerichteten analog anwendbaren Anspruchsgrundlagen der
311, 317 AktG - Analyse der auf Globalausgleich gerichteten analog anwendbaren Anspruchsgrundlagen der
302, 303 AktG.



