Zur Formbedürftigkeit der Vollmacht und zu den Informationspflichten bei Finanzierung eines Erwerbs im Immobilienmodell : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3361) (2002. XVIII, 234 S. 210 mm)

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Zur Formbedürftigkeit der Vollmacht und zu den Informationspflichten bei Finanzierung eines Erwerbs im Immobilienmodell : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3361) (2002. XVIII, 234 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631391846

Description


(Text)
Im Bereich des Kapitalanlagerechts wird aktuell das Problem der Form von Vollmachten beim fremdfinanzierten Erwerb von Immobilienmodellen erörtert. Dabei stellt sich die Frage, ob sich die Formpflicht bestehend aus Schriftform und Pflichtangaben, wie sie nach
4 VerbrKrG für Kreditverträge besteht, auch auf die auf den Abschluss eines solchen Geschäfts gerichtete Vollmacht erstreckt. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen
167 Abs. 2 BGB der Vollmachten grundsätzlich formfrei stellt und
4 VerbrKrG. In der vorliegenden Arbeit werden die allgemeinen für Form und Vollmacht geltenden Regeln herausgearbeitet und den besonderen Belangen des Verbraucherschutzes gegenübergestellt. Dabei wird das bisher bekannte Meinungsspektrum vorgestellt und eine vertretbare Lösung herausgearbeitet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Abstraktionsprinzip und Formanforderungen an die Vollmacht nach den allgemeinen Grundsätzen des BGB - Formanforderungen an die Kreditvollmacht nach dem Verbraucherschutzrecht - Sonstige Informationspflichten gegenüber dem Darlehensnehmer (Zugleich eine Plausibilitätskontrolle).
(Author portrait)
Der Autor: Aufgewachsen in Köln schrieb sich Christian Zimmermann zum Wintersemester 1994/95 an der Universität Regensburg als Student der Rechtswissenschaften ein. Während des Studiums absolvierte er ein Auslandssemester in Frankreich an der Université de Poitiers. Das Studium endete im Sommersemester 1999 mit dem Ersten Staatsexamen. Im Anschluss daran fertigte er seine Doktorarbeit an, die im Wintersemester 2000/01 von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg angenommen wurde. Seit November 2000 ist der Autor Rechtsreferendar in Köln.

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