Description
(Text)
Die Arbeit befaßt sich mit der Problematik, daß im Anfechtungsverfahren die Unternehmensleitung für die beklagte Gesellschaft auftritt, obwohl der angefochtene Beschluß von den Aktionären gefaßt worden ist. Im ersten Teil wird das Prozeßrechtsverhältnis behandelt. Es geht um die Frage, ob die Unternehmensleitung einen Beschluß durch ihr Prozeßverhalten zu Fall bringen kann , obwohl ihr dies materiellrechtlich verwehrt ist. Nach einer Untersuchung der einzelnen Prozeßhandlungen wird die Problemlage analysiert, um im Anschluß Möglichkeiten der Problemlösung aufzuzeigen. Der zweite Teil der Arbeit befaßt sich mit dem Innenverhältnis. Hier wird untersucht, inwieweit die Unternehmensleitung durch ihre Prozeßführung im Verhältnis zu den betroffenen Aktionären einen Beschluß zur Aufhebung bringen darf . Anschließend wird auf mögliche Haftungsfolgen bei einer pflichtwidrigen Prozeßführung eingegangen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Wirksamkeit der Prozeßhandlungen im verfahrensrechtlichen Außenverhältnis - Prozeßvergleich - Prozessuales Geständnis - Säumnis - Anerkenntnis - Rechtsmittelverzicht und -rücknahme - Hauptversammlungsbeschlüsse mit Außenwirkung - Nebenintervention und rechtliches Gehör im Anfechtungsverfahren - Divergenz zwischen materieller und prozessualer Ebene im Anfechtungsverfahren - Möglichkeiten der Problemlösung de lege lata und de lege ferenda - Interne Zulässigkeit der Prozeßhandlungen - Haftungsfolgen bei pflichtwidriger Prozeßführung.
(Author portrait)
Der Autor: Bernhard Henneberg, geboren 1971 in Brake/Unterweser. Nach dem Abitur von 1990 an Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück, Freiburg und Göttingen. 1996 erstes juristisches Staatsexamen, anschließend Referendariat in Flensburg, Kiel und Hamburg von 1996 bis Anfang 1999. Nach Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens für zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Martens an der Universität Hamburg. Seit Februar 2001 Richter in Schleswig-Holstein.



