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Description
(Text)
Bei den Kommunen besteht nach wie vor der Trend, die Verwaltungsaufgaben in den Organisationsformen des Privatrechts wahrzunehmen. Ein Teilaspekt der rechtlichen Problematik ist die Vertretung der Gemeinde im Aufsichtsrat einer AG oder GmbH. Die Arbeit untersucht, ob die Gemeindevertreter im Aufsichtsrat an Weisungen ihrer verantwortlichen Kommunalinstanz gebunden sind oder ob sie eigenverantwortlich, nur am Interesse der Gesellschaft ausgerichtet, entscheiden dürfen. Die Erörterung der Problematik erfolgt im Schnittpunkt zwischen Gesellschafts-, Kommunal- und Beamtenrecht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Gemeindevertreter wie alle anderen Aufsichtsratsmitglieder an Weisungen (einschließlich der internen) nicht gebunden sind. Für derartige Weisungsrechtsregelungen haben die Länder weder die Gesetzgebungskompetenz, noch sind sie durch das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs.2 GG) geboten.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Gemeinderechtliche Regelungen über Weisungsbindungen der Gemeindevertreter im Aufsichtsrat - Weisungsbindungen der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Gesellschaftsrecht - Rechtsverbindlichkeit interner Weisungen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern - Vorrang des Gemeinderechts oder des Gesellschaftsrechts - Sonderrechte der Gemeinden gegenüber ihren Vertretern im Aufsichtsrat - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gemeinderechtlichen Regelungen über Weisungsbindungen der Gemeindevertreter im Aufsichtsrat - Verfassungsrechtliche Beurteilung aufgrund der Gesetzgebungszuständigkeit gemäß Art. 70 ff. GG - Verfassungsrechtliche Notwendigkeit von Weisungsrechtsregelungen für Gemeindevertreter im Aufsichtsrat (Demokratieprinzip, Art. 20 Abs.2 GG).
(Author portrait)
Der Autor: Uwe Lieschke wurde 1971 in Potsdam geboren. Er studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, wo er auch promovierte. Das Referendariat am Landgericht Potsdam schloß er im Mai 2002 mit seiner zweiten juristischen Staatsprüfung ab.



