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Full Description
Der Zeitpunkt, wann eine Willenserklarung wirksam wird, beeinflusst entscheidend die Organisation des privaten Rechtsverkehrs. Mit 130 BGB wurden nicht alle damit verbundenen Probleme geloest. Eines der noch nicht abschliessend geklarten Problemfelder ist das Wirksamwerden von Willenserklarungen, die von einer dritten Person entgegengenommen werden, die hierzu nicht bevollmachtigt ist. Die zur sachgerechten Loesung dieses Problems ausgebildete Rechtsfigur des Empfangsboten kann die durch sie verursachte Risikoverteilung nicht erklaren. Auf der Grundlage der tatsachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen pruft der Autor die Erklarungsansatze der Literatur und die Vorgehensweise der Rechtsprechung. Daraus entwickelt er ein eigenstandiges Loesungsmodell - die autonome Risikoubernahme und die heteronome Risikozuweisung.