Description
(Text)
Die Grundschuld ist das eigenartige Institut der deutschen Grundpfandrechte. Die Grundschuld unterscheidet sich von der Hypothek durch Nichtakzessorietät. Im Vergleich zur hypothekarischen Sicherung ist die Stellung des Grundstückseigentümers bei der Sicherung durch Grundschuld wegen der fehlenden Akzessorietät deutlich schwächer. Das Gesetz stellt dem Eigentümer nur wenige Einrederechte zur Verfügung, deshalb ist die Zentralfrage dieser Arbeit, ob und wie sich der Grundstückseigentümer anhand einer Sondervereinbarung gegen die Grundschuld wehren kann. Ob der Eigentümer dem Erwerber der Grundschuld die Einreden, die dem bisherigen Gläubiger entgegengesetzt werden, entgegensetzen kann, muss in der Arbeit erörtert werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Grundschuld und die einredebehaftete Grundschuld - Die Einwendungen und Einreden gegen den Grundschuldinhaber - Einreden gegen den Gläubiger der Sicherungsgrundschuld - Einreden gegen den Erwerber der Grundschuld - Ausschluß des gutgläubigen Erwerbs der einredebehafteten Grundschuld.
(Author portrait)
Die Autorin: Yuhui Huang, Rechtsanwältin aus Taiwan, 1996 bis 2001 Doktorandin an der Universität zu Köln, jetzt Assistenzprofessorin an der Universität Min-Chung in Taiwan.



