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Description
(Text)
Diese Arbeit untersucht die Rechtsfigur des Allfinanzvermittlers, der dem Verbraucher gleichzeitig mehrere Finanzdienstleistungen verschiedener Produktgeber als Bündel (sogenanntes Kombinationsmodell) verkauft. In juristischer Hinsicht gibt es noch kein Berufsbild des Allfinanzvermittlers. Daher werden die Berufsbilder des Versicherungsvermittlers, Immobilienanlagenvermittlers, Kapitalanlagenvermittlers und Kreditvermittlers nebst ihrer möglichen zukünftigen Veränderungen vorgestellt, deren Funktionen der Allfinanzvermittler in seiner Person verwirklicht, um daraus Rückschlüsse auf das Berufsbild des Allfinanzvermittlers herzuleiten. Im folgenden werden die Aufklärungspflichten des Allfinanzvermittlers untersucht, deren Umfang rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist. Es werden Aufklärungspflichten des Allfinanzvermittlers herausgearbeitet, die gerade aus der gemeinsamen Vermittlung mehrerer Finanzprodukte entstehen. Untersucht werden weiterhin die juristischen Probleme, diesich aus der Vermittlung eines Kombinationsmodells an der Haustür ergeben, wobei die rechtliche Beurteilung der Kombinationen fremdfinanzierte bewegliche Sache, fremdfinanzierte (steuersparende, risikoreiche) Kapitalanlagen und fremdfinanzierte Immobilien(kapital)anlagen gegenübergestellt werden. Untersucht wird schließlich die Auswirkung fehlerhaften Verhaltens des Vermittlers auf das Kombinationsmodell anhand der Gegenüberstellung dieser drei Kombinationen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Berufsbild des Allfinanzvermittlers - Aufklärungspflichten des Allfinanzvermittlers - Schutz vor dem Allfinanzvermittler an der Haustür - Gegenüberstellung der Rechtsprechung zur Täuschung des multifunktionalen Vermittlers beim finanzierten Abzahlungskauf, bei fremdfinanzierten Steuersparmodellen sowie bei fremdfinanzierten Immobilienkapitalanlagen - Kombinationsmodelle als wirtschaftliche Einheit - Zuverlässigkeit des Einwendungsdurchgriffs.
(Author portrait)
Die Autorin: Jutta Hänle wurde 1971 in Darmstadt geboren und studierte von 1990-1995 Rechtswissenschaft an den Universitäten Mainz, München und London. 1997 beendete sie das juristische Referendariat in Leipzig. 1998 schloß sie als Fulbrightstipendiatin erfolgreich das LLM-programm an der Georgetown University Law School in Washington, D.C. ab und ist seit 1999 als Attorney-at-Law in N.Y. zugelassen. Seit Anfang 2000 arbeitet sie in einem Industrieunternehmen der Halbleiterbranche in Deutschland.



