Description
(Text)
Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz vom 20.04.1998 (KapAEG) hat mit
32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG ein Kleinbeteiligtenprivileg in das Eigenkapitalersatzrecht der GmbH eingefügt. Die
32a, b GmbHG gelten danach nicht mehr für den GmbH-Gesellschafter, der mit 10 % oder weniger am Stammkapital beteiligt ist. Aufgrund der
172a, 129a HGB gilt dieses Privileg auch in der GmbH & Co. Die Untersuchung zeigt die Probleme auf, die bei der Anwendung der auf die GmbH zugeschnittenen Regelung auf die GmbH & Co. entstehen und versucht, sie unter Berücksichtigung des geltenden Systems des Eigenkapitalersatzrechts einer Lösung zuzuführen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Einleitung - Problemstellung - Die subjektive ratio legis des
32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG - Die ratio des Eigenkapitalersatzrechts nach Rechtsprechung und Gesetzgebung - Die objektive ratio des Eigenkapitalersatzrechts - Die ratio der anderen Ausnahmen vom Eigenkapitalersatzrecht - Die objektive ratio legis des
32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG - Das Kleinbeteiligtenprivileg des
32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG in der GmbH & Co. i.S.d.
172a HGB - Zusammenfassung.
(Author portrait)
Der Autor: Jens Linde, geboren 1971, ist Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät.



