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Description
(Text)
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält einleitend im
1 eine Zweckbestimmung und bestimmt im
2 die Ziele der Regulierung. Auf diese Zweck- bzw. Zielsetzung nehmen nachfolgend verschiedene Vorschriften Bezug. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, welche Bedeutung die Zweckbestimmung in
1 TKG hat. Nach einer allgemeinen dogmatischen Einführung zu den gesetzlichen Ziel- und Zwecksetzungen werden die Zentralbegriffe des
1 TKG "Telekommunikation" und "Regulierung" näher dargelegt. Teil drei beschäftigt sich mit der Zwecksetzung des
1 TKG im Einzelnen und gibt einen Überblick über den gesetzlichen Regelungsansatz. Im vierten Teil werden verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dem Gesetzeszweck entsprechende Regulierung dargelegt. Der praktischen Bedeutung der Zwecksetzungen widmet sich der letzte Teil.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Dogmatische Einordnung und praktische Bedeutung der Zweckbestimmungen - Zentralbegriffe des
1 TKG - Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dem Gesetzeszweck entsprechende Regulierung.
(Author portrait)
Der Autor: Peter F. Reinke wurde 1970 in München geboren. Im Anschluss an sein Studium der Rechtswissenschaften in Passau und München war er als Referendar am Landgericht München I tätig. Seine Wahlstation absolvierte er in Singapur. Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen 1997 promovierte er an der Universität Regensburg. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt in München tätig.