Garantenstellung und Solidarpflicht : Eine Untersuchung der Rechtsprechung von Reichsgericht und Bundesgerichtshof. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3163) (2001. 232 S. 210 mm)

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Garantenstellung und Solidarpflicht : Eine Untersuchung der Rechtsprechung von Reichsgericht und Bundesgerichtshof. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3163) (2001. 232 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631379875

Description


(Text)
Die Beantwortung der Frage nach dem Bestehen einer Garantenstellung war mangels gesetzlicher Regelung stets der Rechtsprechung überlassen. Die Arbeit stellt die Entwicklung der Judikatur zu den verschiedenen Garantenstellungen dar und untersucht, ob ein einheitlicher Verlauf feststellbar ist. Aus diesem Grunde wird zunächst eine Hypothese entwickelt, die auf das solidarische Element bei den unechten Unterlassungsdelikten und den Bedeutungszuwachs von Solidarpflichten im Wandel der gesellschaftlichen Systeme abstellt. Diese wird dann an den einzelnen Entwicklungen überprüft.
Um das gewonnene Ergebnis auf eine breitere Basis zu stellen, wird die Entwicklung auf dem Gebiet der unterlassenen Hilfeleistung, einer "echten Solidarpflicht", vor demselben Hintergrund untersucht und mit dem Verlauf bei den unechten Unterlassungsdelikten verglichen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Der Bedeutungswandel von Solidarpflichten auf dem Gebiet der Garantenstellungen - Entwicklung der Hypothese - Die Legalentwicklung im Bereich der unechten Unterlassungsdelikte - Die Entwicklung der Judikatur bei den unechten Unterlassungsdelikten - Die unterlassene Hilfeleistung,
323c StGB - Legalentwicklung und Entwicklung der Rechtsprechung - Zusammenfassung und Vergleich der gewonnenen Erkenntnisse.
(Author portrait)
Der Autor: Christoph Schulte wurde 1970 in Gronau/Westf. geboren. Nach zwei Semestern Wirtschaftswissenschaften an der Uni/GH Paderborn wechselte er 1991 zum Studium der Rechtswissenschaften an die Universität Göttingen. Nach dem Ersten Staatsexamen Ende 1996 arbeitete er als Korrekturassistent am Juristischen Seminar. 1999 begann er in Berlin das Rechtsreferendariat, seine Promotion an der Universität Göttingen schloß er im Jahr 2000 ab.

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