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Description
(Text)
Die Tschechische Republik steht vor der Aufnahme in die Europäische Union. Beitrittsvoraussetzung ist die Übernahme des acquis communautaire. Dieser Rechtsangleichungsprozess wird anhand des tschechischen Arbeitsrechts dargestellt. Die direkte Gegenüberstellung gemeinschaftsrechtlicher und tschechischer Normen soll zeigen, inwieweit das tschechische Arbeitsrecht mit Europarecht kompatibel ist. Prüfungsmaßstab sind die Strukturprinzipien des EU-Arbeitsrechts: Gleichbehandlung von Männern und Frauen, sozialer Schutz der Arbeitnehmer bei Strukturänderungen von Unternehmen, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Mitwirkung von Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht der Tschechischen Republik wird ausführlich erläutert, wodurch der Zugang zu diesem wichtigen Gebiet des Wirtschaftsrechts erleichtert werden soll.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Europäisches und tschechisches Arbeitsrecht - Der Erweiterungsprozess der Europäischen Union - Der Rechtsangleichungsprozess in der Tschechischen Republik - Die Kompatibilität tschechischen Arbeitsrechts mit europäischem Gemeinschaftsrecht in den Bereichen: Gleichbehandlung von Männern und Frauen, sozialer Schutz der Arbeitnehmer bei Strukturänderungen von Unternehmen, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, Mitwirkung von Arbeitnehmern.
(Author portrait)
Der Autor: Robert Seibold wurde 1968 in Günzburg geboren. Er studierte von 1988 bis 1994 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg, Genf und München. 1996 legte er das Zweite Juristische Staatsexamen in München ab. Wissenschaftlich war er am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, München, und an der Universität Eichstätt tätig, dort auch als Lehrbeauftragter für Europarecht. Zur Zeit ist er Attaché beim Auswärtigen Amt Berlin.