Description
(Text)
Minderheiten in Gemeinderäten erhalten wegen sehr klein festgelegter Ausschußstärken oft keinen Zugang zur Ausschußarbeit. Sie fühlen sich dadurch systematisch ausgebootet, neben politischen Spannungen kommt es oft zum Rechtsstreit. In den Ausschüssen wird nämlich die maßgebliche Weichenstellung für die Plenumsarbeit geleistet. Die dem Plenum zukommende Repräsentation wird so durch die Ausschüsse ersetzt bzw. vorweggenommen. Das Gemeinderecht hilft kaum weiter. Aufgrund des festgestellten formalen, verfassungsrechtlich über Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 2 GG abgesicherten Gleichheitsrechts aller Ratsmitglieder bejaht der Verfasser eine analoge Anwendung von Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG als Anspruchsgrundlage und verschafft Minderheiten so einen weitergehenden Zugang zur Ausschußarbeit.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Analoge Anwendung einer parlamentsrechtlichen Anspruchsgrundlage, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, auf einzelne fraktionslose Ratsmitglieder und Minderheitenfraktionen im Verwaltungsorgan "Gemeinderat" - Formales Gleichheitsrecht aller Gemeinderatsmitglieder bei der Repräsentation der Gemeindebürger - Die die Repräsentation des Plenums vorwegnehmende bzw. ersetzende Ausschußtätigkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Jörg Berwanger wurde 1959 in Oberkirchen im Saarland geboren. Nach erstem juristischem Staatsexamen 1986 folgte die Referendarzeit, zweites juristisches Staatsexamen 1989. Danach fünfeinhalb Jahre Tätigkeit als Geschäftsführer bei einem Arbeitgeberverband, seit 1995 als Justitiar bei einem Wirtschaftsunternehmen tätig. Seit 1991 Mitautor eines Steuerberaterbranchenhandbuchs.



